Wir freuen uns, dass Sie Interesse an unserem Konvent haben. Wir freuen uns immer über Gäste und Interessierte!
Um Ihnen einen Überblick zu geben, wer wir sind und was uns wichtig ist finden Sie hier unsere Ordnung (Stand 22.01.2023):

ORDNUNG EVANGELISCHER KONVENT KLOSTER HEILSBRONN (EKKH)

I. Gestalt und Ort

  1. Der Evangelische Konvent Kloster Heilsbronn (EKKH) ist eine geistliche Gemeinschaft in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (ELKB).
    In ökumenischer Offenheit ist er der Heiligen Schrift und dem lutherischen Bekenntnis verpflichtet und steht in der Tradition des benediktinisch-zisterziensischen Erbes des ehemaligen Klosters Heilsbronn.
  2. Der EKKH besteht aus Priorin/Prior und Konventualen. Darüber hinaus gehören Gäste dazu, die dem Konvent freundschaftlich verbunden sind.
  3. Der EKKH wird von der Regionalbischöfin und dem Regionalbischof visitiert.
  4. Der EKKH lebt in geistiger Verbundenheit mit anderen zisterziensischen Gemeinschaften, (Amelungsborn, Helfta und anderen). Er pflegt den Austausch mit den anderen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften in Bayern.
  5. Der EKKH hat die Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts, die den Namen „Stiftung evangelischer Konvent Kloster Heilsbronn“ trägt.
  6. Der EKKH erfüllt für die ELKB und seine Mitglieder folgende Dienste:
    • Er dient der Glaubensbildung und Glaubensfestigung durch das Üben von Gottesdienst, Tagzeitengebeten und geistlicher Betrachtung, sowie der Vertiefung des geistlichen Lebens.
    • Zu den Tagzeitengebeten sind Besucher und Gäste herzlich willkommen.
    • Er dient der Einübung in das persönliche christliche Leben in Familie, Partnerschaft, Beruf, Kirche und Welt.
    • Er dient der Ermutigung, sich für die Kirche und Gemeinden einzubringen.
    • Durch regelmäßige Fürbitte dient er den Menschen vor Gott.
    • Er unterstützt ein ausgewähltes Projekt in der Einen-Welt.
    • Er dient der Kirchengemeinde Heilsbronn in besonderem Maße.
    • Die Pflege Beziehung zum Dekanat Windsbach und zum Kirchenkreis Ansbach-Würzburg sind durch Teilnahme der Priorin/Priors im Gaststatus in der Pfarrkonferenz und Dekanekonferenz geregelt.

II. Leitung

  1. Die Priorin/der Prior leitet den EKKH und vertritt den EKKH ihn nach außen.
  2. Die Dienstaufsicht hat die Regionalbischöfin/Regionalbischof des KK AN-Wue.
  3. Die Priorin/der Prior ist ordinierte Amtsträgerin/ordinierter Amtsträger der ELKB
  4. Die Priorin/der Prior wird auf Vorschlag vom Konvent gewählt und vom LKR berufen.
  5. Die Amtszeit der Priorin/des Priors beträgt sechs Jahre, Wiederwahl ist möglich.
  6. Die Priorin/der Prior schlägt ein Stellvertreter/Stellvertreterin vor, sie/er ist vom Konvent zu bestätigen.
  7. Zur Struktur des Konvents gehören Stiftungsrat, Konventsversammlung Projektkomitee und Aufnahmeverfahren für Anwärterinnen/ Anwärter.

                                           

 III. Der EKKH – inhaltliches Leben in Praxis

  1. Dem EKKH gehören Frauen und Männer aus unterschiedlichen Berufsgruppen an.
  2. Die Mitglieder gehören einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) an.
  3. Der EKKH betet regelmäßig die Freitagsvesper im Münster Heilsbronn.
  4. Der EKKH trifft sich viermal im Jahr zu Tagen der Einkehr.
  5. Der EKKH hält monatlich Konventsabende in Heilsbronn.
  6. Die Mitglieder des EKKH verpflichten sich:
    • Zu geistlicher Gemeinschaft (beten und singen, Zeit verbringen, der Stille Raum geben, auf Gottes Wort hören).
    • Zu regelmäßiger Teilnahme am Konventsleben (Freitagsvesper im Münster Heilsbronn, Tagzeitengebeten, Konventstagungen, Konventsabende). Das Engagement richtet sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen.
    • Zu einer Beziehungs- und Vertrauensgemeinschaft zwischen den Konventualen.
    • Zum Teilen von Glaubenserfahrungen und Lebenserfahrungen.
    • Ihre eigenen Fähigkeiten in Diakonie und Kirche einzubringen.
    • Die Mitglieder des EKKH tragen nach Möglichkeit die Arbeit des EKKH durch ihre Spenden mit.

IV. Aufnahme

  1. Die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt die Konventsversammlung.
  2. Die Aufnahme erfolgt nach einer Probezeit von einem Jahr. In dieser Zeit verpflichten sich die Anwärterinnen/Anwärter zu der regelmäßigen Teilnahme am Konventsleben. Der Anwärterin/Anwärter steht ein Mitglied des Konventes zur Einführung in das Selbstverständnis des EKKH zur Seite.

V. Zeichen

Das Zeichen des EKKH ist das Heilsbronner Ringkreuz. Es wird Mitgliedern bei deren Aufnahme verliehen, und bleibt Eigentum des Konvents. Ebenso bekommen die Mitglieder des EKKH einen weißen Gebetsschal, der zu den Gottesdiensten und Tagzeitengebeten getragen wird.

VI. Schlussbestimmungen

Die Ordnung des EKKH wird alle sechs Jahre überprüft. Änderungen benötigen die Genehmigung des Landeskirchenrates.